Verbandsinformationen

Übersicht Vereinswechsel

Vom 1. Oktober bis zum 30. November ist in der Leichtathletik die sogenannte Wechselfrist. Nur innerhalb dieser Zeit können Athleten ohne Sperre den Verein wechseln. Aber auch LG-Änderungen (Eintritt und Austritt von Stammvereinen, Namensänderungen) oder die Bildung oder Änderung von "Startgemeinschaften" ist an diesen Zeitraum gebunden.

Alle Änderungen treten zum 1. Januar in Kraft. Athleten können bzw. müssen dementsprechend noch bis zum 31.12. für ihren "alten" Verein starten.

Die uns bisher genannten Wechsel finden sie HIER

Benötigte Dokumente:

  • Startpass-Änderungsantrag: Der neue Verein stellt den Antrag in der LADV-Startrechtverwaltung über dem Punkt "+Vereinswechsel", druckt den dadurch generierten Antrag aus und lässt ihn vom Sportler unter Punkt 5 "Eklärung des Athleten/Erziehungsberechtigten" unterschreiben. Vor dem Upload muss den Antrag auch noch vom Antragsteller/Vereinsverantwortlichen unter Punkt 4 unterschrieben werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss dann zu dem in LADV schon vorhandenen Vorgang hochgeladen werden und "an den Landesverband übergeben werden". Wenn eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins vorhanden ist, kann diese einfach dem Dateianhang als zweite Seite angehängt werden, ist aber nicht nötig, da die Freigabe automatisch digital an den abgebenden Verein (Mastercode-Inhaber per Mail) über LADV gestellt wird.
  • Freigabe-Mitteilung des abgebenden Vereins: Eine Freigabe (oder Löschung des Startrechts) vorab ist nicht erforderlich. Der abgebende Verein wird direkt nach Antragsstellung des neuen Vereins über LADV per Mail an den Vereins-Admin ("Mastercode-Inhaber") verständigt. Dieser muss den Wechsel bestätigen. Kann die Freigabe nicht erteilt werden (nur aufgrund Beitragsrückstände oder noch nicht erfolgte Rückgabe von Vereinseigentum, siehe DLO §4.5) ist innerhalb 21 Tage eine Mitteilung per Mail an die BLV-Geschäftsstelle mit der Begründung einzureichen.
    Findet innerhalb der 21-tägigen Frist keine Freigabe oder begründete Ablehnung statt, wird der Wechsel dennoch vollzogen.

Wichtig: Zur fristgerechten Einreichung des Wechsels ist der Änderungsantrag nötig (digitaler Vorgang über LADV bis 30.11. 23:59 Uhr), nicht die Freigabe!

Vereine, die nicht wissen, ob ihr Athlet zu einem neuen Verein wechselt, sollten eine Freigabe nicht dem Athleten "mitgeben", sondern einfach die Lizenz in LADV löschen (Startrechtverwaltung>Startrecht 2023>Aktion "Startrecht löschen"). Im Falle, dass der Athlet sich keinem neuen Verein anschließt, wird das Startrecht dann zum Jahresende automatisch beendet und der "alte" Verein zahlt keine weiteren Lizenzgebühren. Dennoch muss der Antrag des neuen Vereins bis zum 30. November gestellt werden, um keine Sperre (neun Monate, gerechnet ab dem letzten Start) zu riskieren.

 

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