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Ab dem 01.05.2023 verlangt der BLV die Vorlage eines Führungszeugnis bei Lizenzverlängerung

Für sämtliche Lizenzverlängerungen im BLV wird ab dem 01.05.2023 die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnis verlangt.

Der BLV verpflichtet sich dazu das Führungszeugnis auf Einträge zu prüfen und eine erfolgreiche Vorlage (sofern keine Einträge vorhanden sind) im Lizenzsystem zu vermerken.

Das Führungszeugnis darf maximal 2 Jahre alt sein und ist nur für die Dauer einer Lizenzperiode (max. 4 Jahre) gültig.

Sollte das Führungszeugnis nicht nur zur Einsicht bei uns in der Geschäftsstelle vorgezeigt werden können, muss bei Zusendung ein Datenschutzschreiben beigefügt werden. HIER

Weitere Informationen dazu gibt es HIER

 

Über den BLV kann ein Schreiben zum kostenlosen Erhalt des Führungszeugnis beim Amt beantragt werden. Schreibe dafür bitte an: lehrwesen@leichttahletik-berlin.de

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