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Kinderschutzsiegel ab 2026 für Berliner Sportvereine verpflichtend

Der Landessportbund Berlin (LSB) setzt ein starkes Zeichen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport: Ab 2026 wird das Kinderschutzsiegel auch in Vereinen verpflichtend. Sollte ein Verein das Kinderschutzsiegel nicht haben, kommt es zu Streichung von Fördermitteln seitens des LSB.

Das Siegel, das Standards zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch definiert, wird damit zur zentralen Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Vereinsarbeit. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Sportumfeld zu garantieren und das Vertrauen der Eltern nachhaltig zu stärken.

Der Berliner Leichtathletik-Verband (BLV) erfüllt bereits heute alle Anforderungen und trägt das Kinderschutzsiegel des LSB.

Voraussetzungen des Kinderschutzsiegels sind sechs Kriterien, die der Sportverband/verein erfüllen muss:

  • Kinderschutzbeauftragte müssen benannt und entsprechend geschult werden
  • Verankerung der Prävention jeglicher Gewalt in der Satzung
  • Unterzeichnung der Kinderschutzerklärung des LSB Berlin und des Ehrenkodex des Verbandes/Vereines
  • Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und Prävention, die verpflichtend alle zwei Jahre für alle haupt-, ehren- oder nebenamtlichen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten stattfindet
  • Regelmäßige Überprüfung der Führungszeugnisse
  • Die Eckpunkte für ein Schutzkonzept vom LSB sind bekannt und werden umgesetzt

Informationsblatt vom LSB HIER

Weitere Informationen sind HIER zu finden

Kinderschutzschulungen

Kinderschutzschulungen des LSB HIER
Kinderschutzseminare vom BSB Reinickendorf HIER

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