Verbandsinformationen

Information zum Thema „Ausländerstartrecht“

Bei der letzten Verbandsratssitzung im Juli 2018 wurde wiederum der Tagesordnungspunkt „Anträge zum Ausländerstartrecht des BLV“ aufgerufen und wieder bei Gegenstimmen des BLV auf die nächste Sitzung vertagt.

Ausschlaggebend für dieses Votum war die offizielle Information des DLV-Präsidenten, dass beide Parteien vor dem Gericht auf eine mündliche Anhörung verzichtet haben. Dies gilt (unter Juristen) als Indiz dafür, dass eine Gerichtsentscheidung sehr zügig bevorsteht.

Der Ausgang des Verfahrens ist m.E. von außen nicht einzuschätzen und alle Meinungen, die ich dazu vernommen habe, halte ich für spekulativ.

G. Janetzky

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