Verbandsinformationen

Update: 2GPlus-Regel für gedeckte Sportanlagen ab 27.11.2021

Der Berliner Senat hat am 23. November 2021 die Elfte Veränderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin vorgenommen. Diese tritt am Samstag, den 27.11.2021 in Kraft.

Folgende neuen Rahmenbedingungen zur Nutzung von öffentlichen Sportanlagen sind bitte zu berücksichtigen:

Die bisherige 2G-Regelung wird auf die sogenannte „2GPlus“- Regelung erweitert.

Personen, die unter die 2GPlus Regelung fallen, müssen

  • nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein
  • nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein und haben zusätzlich
  • die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests (POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden), auch bei bestehendem Impf- oder Genesenen Status, oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person (entsprechend des Formulars des Landessportbunds).
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle gedeckten Sportanlagen (auch Umkleidekabinen) außerhalb der Sportausübung

Unter die 2GPlus-Regelung fallen außerdem:

  • Personen unter 18 Jahren, die einen eigenen negativen Test nachweisen können (POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) und
  • Personen, die mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden UND einen eigenen negativen Test nachweisen können (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

 Ausgenommen von der 2G-Regelung sind

  • Bundes- und Landeskadersporttreibende,
  • Alle Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Berliner Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend.
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind auch unter der 2G-Regelung weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.

Sport im Freien

  • Die Sportausübung im Freien bleibt unverändert – ist also weiterhin ohne jeden Nachweis von Impfung, Genesung oder Test möglich.
  • Für jegliches „Personal“, das mit anderen Personen in unmittelbaren Kontakt kommt, gelten die 3G-Bedingungen – im Sport fallen darunter unter anderem Trainer und Trainerinnen oder Betreuer und Betreuerinnen.
  • Dieser Personenkreis muss – für den Fall, dass kein Impf- oder Genesenen Nachweis vorliegt – an jedem Arbeits-/Einsatztag einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen.

Für das Betreten der Umkleidekabinen im Außenbereich gilt weiterhin die 2G-Regelung mit Maskenpflicht!

Trainingsbetrieb und Wettkämpfe in gedeckten Sportanlagen

Für den Sport in Sporthallen gilt die 2GPlus-Regelung!

  • Das bedeutet, dass alle Anwesenden in der Sporthalle (Übungsleitende, Betreuende, Sporttreibende, Zuschauende) ohne Ausnahme den 2GPlus-Regeln unterliegen.
  • Der Nachweis muss bei Betreten der Sporthalle erbracht werden. Kann eine Person einen 2GPlus-Nachweis nicht erbringen, ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren.
  • Die Zugangskontrolle muss durch die Veranstaltenden, bspw. die Vereine, erfolgen.

Einhaltung der Regeln:

  • Für die Einhaltung dieser Regelungen sind die Vereine bzw. Veranstaltenden zuständig und es muss nach wie vor eine Anwesenheitsdokumentation geführt werden.
  • Für den Trainingsbetrieb in der Rudolf-Harbig-Halle und dem Sportforum unbedingt über den QR-Code registrieren.

 

Wir hoffen, dass wir trotz der gerade stark ansteigenden Infektionszahlen den Sport in dieser Form so lange es geht aufrechterhalten können und bitten deshalb alle Sporttreibenden eindringlich, auf die getroffenen Maßnahmen zu achten, damit der Sport in Berlin weitergehen kann.

 

Für Ihr Engagement und Ihr Verständnis möchten wir uns schon jetzt herzlich bedanken.

BLV

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