Verbandsinformationen
Wechselfrist 2021/2022 beendet
Vom 1. Oktober bis zum 30. November ist in der Leichtathletik die sogenannte Wechselfrist. Nur innerhalb dieser Zeit können Athleten ohne Sperre den Verein wechseln. Aber auch LG-Änderungen (Eintritt und Austritt von Stammvereinen, Namensänderungen) oder die Bildung von "Startgemeinschaften" sind an diesen Zeitraum gebunden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Wechsel und Änderungen erst nach Ende der Wechselfrist erfolgt. Startrechtswechsel, LG-Änderungen, etc. werden dementsprechend erst ab Mitte Dezember in der Startpassdatenbank und bei ladv verfügbar sein.
Alle Änderungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft. Athleten können bzw. müssen dementsprechend noch bis zum 31.12. für ihren "alten" Verein starten.
Vereinswechsel
Die bisher eingegangenen Vereinswechsel finden Sie HIER (Stand 02.12)
Benötigte Dokumente:
- Startpass-Änderungsantrag (auszufüllen vom Athleten und vom neuen Verein)
- formlose Freigabe-Mitteilung (des alten Vereins)
Wichtig zur fristgerechten Einreichung des Wechsels ist der Änderungsantrag, nicht die Freigabe!
Für den Fall, dass keine Kontaktaufnahme zwischen altem und neuem Verein zustande kommt, der alte Verein keine Freigabe erteilt oder es gegen Ende der Wechselfrist "knapp wird", muss der Änderungsantrag trotzdem bis zum 30. November bis 24 Uhr in der Geschäftsstelle des BLV vorliegen. Der abgebende Verein wird dann vom BLV angeschrieben und hat dann drei Wochen Zeit, Einspruch gegen den Wechsel einzureichen. Ansonsten wird der Wechsel ohne Freigabe des alten Vereins vollzogen.
ad