Der Berliner Leichtathletik-Verband und der Leichtathletik-Verband Brandenburg tragen seit vielen Jahren ihre Landesmeisterschaften bei der Jugend, den Erwachsenen und den Senioren gemeinsam aus. Nur bei den Schülern gibt es noch getrennte Wertungen, in den anderen Altersklassen werden die Sieger als “Berlin-Brandenburgische Meister“ gekürt. Regelmäßig wechseln sich dabei die Landesverbände bei den Austragungsorten ab. Für Senioren und Erwachsene sind alle Wettbewerbe “offen“ ausgeschrieben, so dass sich auch Athleten anderer Landesverbände an den Meisterschaften beteiligen können.

Berliner und Brandenburgische Vereine bieten darüber hinaus eigene Sportfeste und Events an, die im jährlichen Veranstaltungskalender gebündelt der Berliner Leichtathletik-Szene zur Auswahl überreicht werden.

Der Berliner Läufercup und weitere Volksläufe runden das umfangreiche Wettkampfangebot ab, das sowohl den organisierten als auch Freizeit- und Hobby-Sportlern zur Verfügung steht.

Onlinemeldung zu Wettkämpfen

Mit Beginn der Hallensaison 2013 sind Berliner Teilnehmer für Sportfeste, Berliner bzw. Berlin-Brandenburgische, Norddeutsche und Deutsche Meisterschaften online zu melden.
Neben vielen Erleichterungen hat das Onlinemeldesystem folgende wesentlichen Vorteile:

  • Die Athleteneingabe ist einfacher, da alle Startpassinhaber bereits im System hinterlegt sind.
  • Meldungen können problemlos bis zum Meldeschluss ergänzt, geändert oder gelöscht werden.

Wichtige Hinweise und Informationen zu

Vereinswechsel

Ein Startrechtswechsel ohne Sperre kann grundsätzlich nur in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November eines jeden Jahres erfolgen.

Der Wechsel des Startrechtes muss vom neuen Verein / von der neuen LG auf dem entsprechenden Formular (DLV-Vordruck 2.75 - Startpass-Antrag / Änderungsantrag) beim Landesverband beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. November, 24 Uhr der BLV-Geschäftsstelle vorliegen. Das neue Startrecht wird dann zum 1. Januar des nächsten Jahres erteilt.

Im Antrag sind zu erklären:

- der Verzicht des Aktiven auf das Startrecht für den bisherigen Verein,

- die Bestätigung der Mitgliedschaft im neuen Verein, spätestens ab dem 1. Januar des nächsten Jahres,

- eine Kopie der Freigabeanforderung beim bisherigen Verein / LG

Liegt bei Antragstellung des neuen Startpasses noch keine Freigabe des abgebenden Vereins vor, so fordert der Landesverband den bisherigen Verein / die bisherige LG auf, die Freigabe innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären. Liegt nach Ablauf dieser Frist keine Erklärung des abgebenden Vereins vor, gilt die Freigabe als erteilt und der Landesverband kann das neue Startrecht erteilen.

Auch Schüler/innen unterliegen den Wechselbestimmungen beim Startrecht. Für die Schülerklassen wird mit dem ersten Start für einen Verein / eine LG das Startrecht für diesen festgestellt.

Liegen Gründe für eine Freigabeverweigerung nach DLO §4.5.1. vor, sind diese unverzüglich schriftlich dem neuen Verein / der neuen LG und ggf. dem neuen LV mitzuteilen. Über die Berechtigung einer Freigabeverweigerung entscheidet auf Antrag der LV, wenn die Vereine/LG demselben LV angehören. Gehören die Vereine/LG verschiedenen LVs an, entscheidet auf Antrag der Vorsitzende des Bundesausschusses Wettkampforganisation.

Weitere Einzelheiten sind in der Leichtathletik-Ordnung DLO §4 (Startrecht) nachzulesen.

Leichtathletikgemeinschaften (LG)

Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt

Die Gründung einer Leichtathletikgemeinschaft muss im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November des laufenden Jahres mit Wirkung zum 1. Januar des darauf folgenden Jahres beim Landesverband mit Begründung beantragt werden.

Dies gilt auch für den Beitritt bzw. den Austritt eines Vereins.

Die Einzelheiten sind in der Leichtathletik-Ordnung des DLV (DLO) §2, Leichtathletik-Gemeinschaften nachzulesen.

Startgemeinschaft (StG)

Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt

Die Gründung einer Startgemeinschaft (StG) muss bis zum 30. November des laufenden Jahres bei der BLV-Geschäftsstelle beantragt werden.

Änderungen (Bei- oder Austritt eines Vereins) sowie Auflösungen (mit Unterschriften der beteiligten Vereine) können formlos mitgeteilt werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, besteht die Startgemeinschaft im nächsten Jahr weiter.

Das Formblatt zur Gründung einer Startgemeinschaft finden Sie hier.

Setzschema BLV

Steve Uhsemann

Ansprechpartner
Steve Uhsemann

(Wettkampfwart)

E-Mail: wettkampfwart@leichtathletik-berlin.de

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